Strahlenschutzuntersuchungen
Alle beruflich strahlenexponierten Personen müssen sich gemäß Strahlenschutzver-ordnung nach § 60 bzw. Röntgenverordnung nach § 37 regelmäßig ärztlich unter-suchen zu lassen.
Diese Untersuchungen werden von unseren Ärzten sowohl in unserer Praxis als auch in den betreffenden Betrieben durchgeführt.


