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Strahlenschutzuntersuchungen


Alle beruflich strahlenexponierten Personen müssen sich gemäß Strahlenschutzver-ordnung nach § 60 bzw. Röntgenverordnung nach § 37 regelmäßig ärztlich unter-suchen zu lassen.

Diese Untersuchungen werden von unseren Ärzten sowohl in unserer Praxis als auch in den betreffenden Betrieben durchgeführt.
 
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